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ADCADA – Es wird Zeit, ans eigene Geld zu denken, sagt Rechtsanwalt Jens Reime

Gleich 2 aufsichtsrechtliche Meldungen an einem Tag, das muss man als Unternehmen dann auch erst einmal hinbekommen, so Rechtsanwalt Reime. Nimmt man die letzten knapp 4 Wochen als Grundlage, dann gab es sogar insgesamt 4 Warnhinweise von Aufsichtsbehörden.

Diese Meldungen sind natürlich auch eine Katastrophe für die Anleger, denn die müssen sich nun schnellstmöglich Gedanken um das von ihnen investierte Kapital machen. Es könnte möglicherweise ein Windhundrennen geben unter den Anlegern, so Rechtsanwalt Reime, oder einfacher gesagt, „wer zuerst kommt, malt zuerst“. Sollte das Unternehmen ADCADA jetzt in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, dann könnten die Auswirkungen für die Anleger noch größer werden.

Gerade die Meldung aus Liechtenstein vom heutigen Tage stellt dann auch die Fortführung der Atemschutzmaskenproduktion, die man erst am Montag aufnehmen wollte, natürlich in Frage. Auch diese Gelder sind nach Ansicht von Rechtsanwalt Jens Reime sofort an die Anleger zurück zu zahlen, aber wie viel von den Geldern ist dann noch da? Laut dem Unternehmen ADCADA hat man ja einige Geldern in die Produktionsstätte investiert. Jene Produktionsstätte in Bentwisch bei Rostock um deren Existenz man jetzt sicher Besorgnis haben muss.

Nun muss man natürlich auch die Frage einmal öffentlich stellen, ob das Unternehmen ADCADA überhaupt noch Geld einwerben darf mit den in der Liechtensteiner Warnmeldung vermerkten Unternehmen. Ich bin der Meinung nein so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.

Warnmeldung der FMA Liechtenstein:

Die FMA weist darauf hin, dass zu den von der ADCADA Investments AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.340-0, und der ADCADA Immobilien AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.605.851-4, begebenen Anleihen mit den Namen „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“, „adcada.money Hypozins“ und „adcada.money Festzins“ keine Wertpapierprospekte gebilligt wurden. Angebote erfolgen ohne einen gebilligten Wertpapierprospekt durch die Aufsichtsbehörde und damit ohne behördliche Prüfung.

Weitere Informationen zur Billigung von Wertpapierprospekten sind auf der Website der FMA verfügbar. Die FMA weist darauf hin, dass jede Anlage in Wertpapieren mit Risiken verbunden ist. Anleger sollten sich mit den Risiken eingehend auseinandersetzen und sich beraten lassen.

https://rechtsanwalt-reime.de/

 

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