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EuGH Urteil: Sensation für Verbraucher – Darlehensverträge widerrufbar

Der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 09. September 2021 ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Dieses Urteil befähigt Verbraucher nahezu jeden Darlehensvertrag aufgrund unzureichender Pflichtangaben zu widerrufen. Die Frage der Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen wird damit aktuell neu diskutiert.

Verbraucher können sich freuen und sparen bares Geld – praxisnah unter dem Aspekt von Autokrediten. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Verbraucher nun? – von Valentin Markus Schulte, Volkswirt und stud. iur. bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte in Berlin.

Rechtsprechung des EuGH

In seinem Urteil führte der EuGH aus, dass Banken den Verbraucher beim Abschluss von Kreditverträgen umfassend über seine Rechte belehren muss. Die bisher von deutschen Banken in ihren Verträgen genutzten Klauseln sind nicht mit dem europäischen Recht vereinbar und somit rechtswidrig. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird beziehungsweise wurde und Verbraucher somit auch nach mehreren Jahren von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Der EuGH grenzt sich hierbei erheblich von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ab, der den Widerruf von Verbrauchern mit der Begründung des Rechtsmissbrauchs bzw. der Verwirkung oftmals abgelehnt hat.

Wer ist Verbraucher?

Als Verbraucher sind analog zu den Bestimmungen des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) diejenigen natürlichen Personen zu bezeichnen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer hingegen sind somit analog zur Regelung des § 14 BGB entweder juristische oder natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die der gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Diese Einordnung ist immer situationsgebunden, das heißt, dieselbe natürliche Person kann in unterschiedlichen Situation sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer sein.

Rechtsfolgen und Vorteile für Verbraucher

Verbraucherrechte wurden durch diese Entscheidung gestärkt, weil der EuGH in seinem Urteil einige Pflichtangaben festgelegt hat, die im Kreditvertrag von Seiten der Banken enthalten sein müssen. Im Umkehrschluss bedeutet dies für die Verbraucher, dass Darlehensverträge, die diese Pflichtangaben nicht enthalten, ab sofort widerrufen werden können. Hierzu zählen: Genaue Angaben zum Verzugszinssatz, die für den Verbraucher nachvollziehbare Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sowie ausreichende Informationen zum außergerichtlichen Beschwerde- beziehungsweise Rechtsbehelfsverfahren. Sind diese Angaben fehlerhaft oder nicht ausreichend, kommt es in den meisten Fällen rechtlich dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde beziehungsweise wird. Verbrauchern steht somit auch nach Jahren ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht für Verbraucher in der Praxis?

Valentin Markus Schulte / Kanzlei Dr. Thomas SchulteÜben Verbraucher dieses Widerrufsrecht aus, wird das Vertragsverhältnis in ein Rückgewährung Schuldverhältnis umgewandelt. Was bedeutet das? Aus der Praxis hat dies zur Folge, dass der Verbraucher beispielsweise das finanzierte Auto zurückgibt und die Bank im Gegenzug sämtliche Zahlungen zurückerstatten muss. Für Verbraucher ergibt sich somit in vielen Fällen ein wirtschaftlich sehr vorteilhafter Weg aus der Autofinanzierung. Was sollte ein betroffener Darlehensnehmer nun tun? Durch die EuGH-Entscheidung ist jedem Verbraucher angeraten, die eigenen Darlehensverträge einer gründlichen rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Verbraucher, ein Familienvater aus Göppingen und eine junge Frau aus Hamburg, meldeten sich am Tag der Entscheidung bei der Kanzlei Dr. Thomas Schulte, um eine Überprüfung ihrer Darlehensverträge in Auftrag zu geben. Beide Betroffene können aller Voraussicht nach ihre Verträge widerrufen und unliebsame und teure Autofinanzierungen zeitnah günstig loswerden. Rechtsschutzversicherungen finanzieren die Abwicklung kosten- und risikolos.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Volkswirt, Stud. Iur

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin
Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de 

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwälte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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