Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Gratisreisen: Kaum Leistung und ein Rundum-Sorgenpaket

So schilderte Verbraucherin D. der Verbraucherzentrale Berlin einen Fall, der in verschiedenen Varianten immer wieder vorkommt:

Sie erhielt eine Benachrichtigung über eine Gratisreise des Veranstalters Sonnenschein Reisen GmbH aus der Schweiz. Für eine ausführliche Beratung wurden sie und eine „Begleitperson zu einem unterhaltsamen Abend“ eingeladen. Frau D. begab sich zum Hotel am Borsigturm und buchte dort zwei Reisen zum Nulltarif. Gleichzeitig schloss sie zusätzliche – und keineswegs kostenlose – Vermittlungsaufträge mit der Firma Riva Star Int. Ltd. & Co. KG ab; unter anderem ein „Rundum-Sorglos-Paket“. Frau D. berappte am Ende 276 Euro.

Dies ist nur eines von vielen Beispielen: So zahlte Herr M. 414 Euro, ein Herr B. sogar 640 Euro. Alle Betroffenen schilderten, dass sie stark unter Druck gesetzt wurden, um die Zahlung sofort vorzunehmen. Wenn sie weder Bargeld noch EC-Karte bei sich hatten, wurden sie gedrängt, einen Überweisungsauftrag zu unterzeichnen.

Der Verbraucherzentrale Brandenburg berichteten Verbraucher von der Firma Bus Touristik International (BTI) Isabella Ltd. aus Berlin, die zu einer „Gewinnübergabe“ in das Restaurant „Casa Mia“ nach Teltow lockte. Dort wurden die Teilnehmer genötigt, teure Reisen zu buchen und Servicegebühren in Höhe von 49 Euro pro Person zu zahlen. Mit der Reisebestätigung war die Aufforderung verbunden, den vollen Reisepreis zu zahlen, ohne gleichzeitig einen Reisesicherungsschein auszuhändigen. Nach Aussagen der Verbraucher ist die BTI an ihrem Hauptsitz in Berlin nicht erreichbar. Das kann auch die Verbraucherzentrale Brandenburg bestätigen, die schon 2010 vergeblich versucht hatte, wegen dieses Vorgehens Abmahnungen zuzustellen.

Was können geneppte Verbraucher unternehmen?

Verträge nachweisbar widerrufen und die geleisteten Beträge zurückverlangen. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt worden, Rücklastschrift bei der Bank veranlassen.

Die Verbraucherzentralen Berlin und Brandenburg raten sogar zur Strafanzeige, wenn nach dem Widerruf das Geld nicht erstattet wird.

Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt einschalten.

Tipps im Vorfeld:

Nicht von Gewinnen locken lassen, es hat keiner etwas zu verschenken!

Niemals zu Zahlungen während der Veranstaltung drängen lassen.

Keinen Überweisungsauftrag unterzeichnen, denn hier kann die Bank kein Geld zurückholen. Ein Rechtsstreit mit hohem Prozesskostenrisiko ist absehbar, denn die Klagen sind wegen falscher Adressangaben oft nicht zustellbar oder die Firmen verlegen immer mal wieder ihren Sitz – auch ins Ausland. Die Firma Riva Star Int. Ltd. & Co. KG beispielsweise verlegte ihren Sitz kürzlich von Bremen nach Polen.

Quelle:VBZ Brandenburg