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Kanzlei Höcker auf einem Kreuzzug pro ADCADA

Nun, natürlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass jeder in unserem Rechtsstaat ein Recht auf eine angemessene Rechtsvertretung hat, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Keine Frage. Genau das war sicherlich in der Vergangenheit auch dann immer der Fall, wenn die Kanzlei Höcker aus Köln in Sachen ADCADA gegen das Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, wenn auch nicht sonderlich erfolgreich im Ergebnis, vorgegangen ist.

Jenes Internetportal, welches in den letzten Jahren über viele Skandale im Kapitalanlage Graumarkt zuerst berichtet hatte, ja diese sogar aufgedeckt hatte. Schon frühzeitig hatte Thomas Bremer erkannt, dass das sogenannte Start up ADCADA, eigentlich keine bahnbrechende Idee hatte, in die es sich lohnen könnte zu investieren. Alle Investitionsmöglichkeiten, die man dort angeboten bekommt, sind eigentlich nicht das, was wir als Start up verstehen, so Thomas Bremer. Im Sinne von ADCADA könnte man jedes neu gegründete Unternehmen dann möglicherweise ein Start up nennen.

Wir finden es toll, wenn junge Menschen coole Ideen haben, die das Zeug haben, Arbeitsplätze zu schaffen, um erfolgreich zu sein. Da kann man als Anleger auch gern einmal sein Geld investieren, aber dann sollte man eben wissen, dass es sich um Abenteuerkapital mit 100 % Totalverlustrisiko handelt. ADCADA hat seinen Anlegern aber immer erklärt, dass das von Anlegern investierte Geld für diese sicher sei.

Genau in dieser Einschätzung, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de, trennen sich dann unsere Bewertungen. Jedes von ADCADA angebotene Investment ist ein Investment mit einem Totalverlustrisiko. Etwas anderes haben wir von ADCADA noch nicht gesehen.

Wir haben dem Unternehmen ADCADA mehrfach unsere Bereitschaft eines konstruktiven Dialogs angeboten, der aber immer abgelehnt wurde. Warum wissen wir nicht, möglicherweise aber weil unsere Vermutungen vielleicht gar nicht so falsch waren.

Nun könnte uns die aktuelle Entwicklung rund um das Unternehmen ADCADA vielleicht dann recht geben, denn sowohl die Finanzmarktaufsicht in Deutschland als auch die in Liechtenstein haben gegen das Unternehmen ADCADA Sanktionen verhängt.

Zudem gab es dann in der vorigen Woche noch Hausdurchsuchungen von Seiten der Staatsanwaltschaft Rostock und der Staatsanwaltschaft Vaduz in Liechtenstein. Hier geht es um den Verdacht eines Verstoßes gegen das KWG Kreditwesengesetz. Natürlich bitte hier immer beachten, für die Beschuldigten in der Sache gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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Diebewertung
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