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Kirche: Gutes Urteil

Für Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen gilt kein grundsätzliches Verbot von gewerkschaftlich organisierten Streiks. Das Landesarbeitsgericht in Hamm wies am Donnerstag in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld zurück.