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Lohnsteuerhilfe & Steuerberater: Was ist der Unterschied?

Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bieten ihre Dienste an. Doch wodurch unterscheiden sich diese beiden Möglichkeiten? Das erfahren Sie in diesem Beitrag des ALLCON Lohnsteuerhilfevereins e.V.

Allgemein liegt der Unterschied im Beratungsspektrum. Lohnsteuerhilfevereine sind hinsichtlich der Beratungstätigkeit auf das herrschende Lohnsteuerecht beschränkt, während Steuerberater auf allen restlichen steuerlichen rechtlichen Gebieten tätig werden. Dies gilt auch für Firmen.

Eine Lohnsteuerhilfe strebt Kostendeckung an. Steuerberater versuchen, Gewinne zu erzielen.
Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass der Steuerberater eine bessere lohnsteuerliche Beratung bietet als eine Lohnsteuerhilfe. Die Lohnsteuerhilfe ist als eingetragener Verein tätig, der somit keine Gebühren erhebt, sondern einen Mitgliedsbeitrag. Es steht in finanzieller Hinsicht nicht der Gewinn, sondern die Kostendeckung im Vordergrund.

Lohnsteuerhilfe – wer kann Mitglied werden?
Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine müssen Arbeitnehmer sein. Der Verein darf nicht tätig werden, wenn das Mitglied Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit bezieht. Die Lohnsteuerhilfevereine dürfen somit die Mehrheit der Arbeitnehmer und ebenso Rentner beraten, wenn sie Vereinsmitglieder sind. In den Lohnsteuerhilfevereinen sind ausgebildete Fachkräfte tätig, beispielsweise ehemalige Steuerfachangestellte, Steuerfach- oder Betriebswirte, Bilanzbuchhalter oder Finanzbeamte. Sie sind damit für sämtliche grundlegende Steuerfragen eine ideale Anlaufstelle.

Wo ist der Unterschied zum Steuerberater?
Lohnsteuerhilfevereine gibt es seit rund 50 Jahren im gesamten Bundesgebiet, doch sie dürfen laut § 4 des Steuerberatungsgesetzes nur eingeschränkt beraten, Steuerberater unterliegen den genannten Beschränkungen bezüglich der Steuerberatung nicht. Doch sie sind eingeschränkt, was die allgemeine Rechtsberatung betrifft.

Mit der Lohnsteuerhilfe sparen – wie viel Kosten sind zu erwarten?
Der Mitgliedsbeitrag ist die Gegenleistung dafür, dass der Verein die Steuererklärung erstellt. Daneben werden keine Gebühren erhoben. Lohnsteuerhilfevereine sind somit die günstigere Alternative zum Steuerberater, der oftmals höhere Kosten berechnet. Der Jahresbeitrag der Lohnsteuerhilfe ist vom Einkommen und eventuellen zusätzlichen Einkünften abhängig, überschreitet jedoch 300 bis 400 Euro jährlich in der Regel nicht. Wer wenig verdient, zahlt nur einen geringen Beitrag. Viele Geringverdiener zahlen nur rund 30 Euro jährlich. Bei einem Einkommen von etwa 30.000 Euro muss mit einem Jahresbeitrag von etwa 80 Euro, bei 60.000 mit 120 Euro und bei 90.000 Euro mit 150 Euro gerechnet werden. Der Mitgliedsbeitrag liegt somit meist unterhalb der minimalen Gebühr für einen professionellen Steuerberater.

Lesen Sie im Artikel „Lohnsteuer und Steuerberater“ weiter und erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Lohnsteuerhilfevereins sowie mehr wissenswertes bezüglich Steuerberater.

Alle Artikel rund um das Thema „Steuern“ finden Sie unter ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschland

fon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.de

Pressekontakt:

ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz

fon ..: +49 800 25526638
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email : info@allcon-steuern.de