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CIS AG verliert in wichtigen Punkten gegen TEST und informiert der Vertrieb Carpediem GmbH falsch?

Diesen Eindruck bekommt man, wenn man die aktuelle Seite von „Test“ liest. Mal ehrlich verwundern tut einen das doch nicht wirklich, oder?

Zitat:
Die Cis AG hat die Stiftung Warentest zweimal wegen eines Artikels über ihren riskanten Garantie Hebel Plan ’09 in Finanztest verklagt. Ein Verfahren ist vor dem OLG München zugunsten von Finanztest ausgegangen. In einem anderen Verfahren gewann die Stiftung Warentest in der Berufung vor dem OLG Frankfurt am Main in drei von vier inhaltlichen Punkten. Nur in einem Punkt bekam die Cis teilweise recht. Dennoch berichtet der Finanzvertrieb Carpediem, der die Cis-Produkte vertreibt, von einem Urteil gegen Finanztest.

Carpediem verbreitet falsche Informationen
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 24. März 2011 über die Berufung der Cis AG entschieden. Danach hat die Cis AG in einem von vier inhaltlichen Punkten vor dem OLG Frankfurt recht bekommen. Die anlässlich des Urteils vom Finanzvertrieb Carpediem veröffentlichte Pressemitteilung verschweigt, dass die Cis AG die anderen drei Punkte verloren hat. Carpediem verschweigt auch, dass die Cis AG ihren Prozess gegen die Stiftung Warentest vor dem Landgericht Traunstein (Az. 8 O 143/10) verloren hat. Die Berufung gegen das Urteil des LG Traunstein nahm die Cis AG zurück. Zuvor hatte das OLG München erklärt, dass die Berufung der Cis AG keinerlei Aussicht auf Erfolg habe (Az. 18 U 3389/10).

Carpediem ist ein Finanzvertrieb aus Seligenstadt, der dubiose Garantie-Hebel-Pläne der Cis AG an Kunden vermittelt.

So entschied das Gericht
Die Cis AG hatte die Stiftung Warentest nach dem Erscheinen des Artikels „Tüv-Siegel schützen nicht“ in der Ausgabe Oktober 2008 von Finanztest in vier Punkten auf Unterlassung verklagt. Das OLG Frankfurt wies die Berufung der Cis in drei Punkten zurück. Lediglich in einem Punkt gab das OLG Frankfurt der Cis AG recht. Danach darf die Äußerung „Beim Fonds Garantie Hebel Plan ’09 betragen die Kosten für den Anleger insgesamt 18 Prozent des Anlegergeldes in Höhe von 39 Millionen Euro“ nur noch verbreitet werden, wenn der Bezugszeitraum für die Kosten, der 12 Jahre beträgt, genannt wird.

Prozesskosten trägt überwiegend Cis AG
Die drei anderen Punkte gingen vollständig zugunsten von Finanztest aus:

Die von der Cis AG angegriffene Äußerung: „Für den Anleger fallen laufende Kosten pro Jahr in Höhe von 1,4 Prozent der Beteiligungssumme des Anlegers an.“ darf Finanztest weiter verbreiten.
Anders als von der Cis AG gefordert, hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden „was die Äußerung betrifft, ,Zu den Kosten in Höhe von 18 Prozent des Anlegergeldes in Höhe von 39 Millionen Euro kommen noch Provisionen von 2 bis 4 Millionen Euro hinzu, die von den Lebensversicherern direkt an die Vermittler fließen‘ besteht ebenfalls kein Unterlassungsanspruch.“
Weiter entschied das Oberlandesgericht, „auch die Äußerung ,Es fallen einmalige Kosten in Höhe von 6,28 Prozent der Beteiligungssumme des Anlegers an‘ ist nicht zu beanstanden“.
Die Kosten des Gerichtsverfahrens muss daher folgerichtig auch die Cis AG ganz überwiegend tragen: 7/8 der Prozesskosten landen bei ihr (Az. 16 U 38/10, nicht rechtskräftig).

Riskante Garantie-Hebel-Pläne auf der Warnliste
Finanztest wird Anleger weiter vor den unseriösen Vertriebsmethoden der Carpediem und den riskanten Angeboten der Cis AG warnen. Carpediem ist Hauptgesellschafter bei der Zeitschrift „Der Freie Berater“. Der Vertrieb Carpediem und die Zeitschrift rufen Sparer zur Kündigung ihrer „konventionellen Sparformen“ auf. Das erstattete Geld sollten Anleger dann in den Garantie Hebel Plan ’09 oder in den Garantie Hebel Plan ’08 Premium der Cis AG in Frankfurt am Main stecken. Beide Investments würden Renditen von zehn Prozent und mehr erzielen. Finanztest warnt vor beiden Firmen. Vor der Firma Carpediem warnen wir wegen der unseriösen Vertriebsmethoden bei der Vermittlung der Garantie-Hebel-Pläne der Cis AG (siehe Carpediem: Riskantes Investment). Vor der Cis AG warnen wir wegen der hohen Risiken und der hohen Kosten der über viele Jahre laufenden Beteiligungsangebote. Beide Firmen stehen auf der Finanztest-Warnliste.

Gewagte Renditeprognosen
Aus Sicht von Finanztest sind nicht nur die Renditeprognosen für die Garantie-Hebel-Pläne von 10 Prozent und mehr pro Jahr gewagt. Problematisch ist auch, dass zu Beginn der Beteiligung teilweise nicht feststeht, in was das Anlegergeld investiert werden soll (so genannte Blind-Pool-Anlage). Die Gefahr für Anleger, dass hier vieles schiefgehen kann und die prognostizierten Renditen nicht erzielt werden, ist hoch. Anleger können mit dem Garantie Hebel Plan ’08 Premium und dem Garantie Hebel Plan ’09 sogar einen Totalverlust erleiden.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 24. März 2011
Aktenzeichen: 16 U 38/10, nicht rechtskräftig