Der Wiederaufbau der durch Erdbeben und Tsunami zerstörten Städte in Japan wird nach Einschätzung einer Experten-Kommission bis zu zehn Jahre dauern.
Pressetext Online
Nun hat Herr Grube in so viele Fettnäpfchen getreten, das man die schon nicht mehr zählen kann.Das was aber heute aus dem Hause der DB zu hören ist, ist nicht nur eine Frechheit sondern sollte Herrn Grube dazu veranlassen den Meldungsverursacher ganz schnell „zurück zu pfeifen“.
Nun hat Herr Grube in so viele Fettnäpfchen getreten, das man die schon nicht mehr zählen kann.Das was aber heute aus dem Hause der DB zu hören ist, ist nicht nur eine Frechheit sondern sollte Herrn Grube dazu veranlassen den Meldungsverursacher ganz schnell „zurück zu pfeifen“.
Heute haben wir eine Werbemail des Unternehmens „Insuro“ bekommen. Diese passt so gar nicht in die derzeitige Diskussion zu überhöhten PKV Provisionen, finden wir zumindest.
Italiens Premier Silvio Berlusconi und der französische Präsident Nicolas Sarkozy haben am heutigen Dienstag über einen Plan zur Bewältigung des Flüchtlingsnotstandes beraten.
Italiens Premier Silvio Berlusconi und der französische Präsident Nicolas Sarkozy haben am heutigen Dienstag über einen Plan zur Bewältigung des Flüchtlingsnotstandes beraten.
Das meint zumindest der Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank, Jürgen Stark.
Das meint zumindest der Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank, Jürgen Stark.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.