Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Pressetext Online
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Die Auswirkungen der Atomkatastrophe im schwer beschädigten japanischen Kraftwerk Fukushima auf die Umwelt werden offenbar immer gravierender.
Der Machtkampf um den CDU-Fraktionsvorsitz in Baden-Württemberg ist entschieden.
Wieder Pfiffe für die deutsche Nationalmannschaft, diesmal aber völlig zurecht.
Unglaublich, und das in der heutigen Zeit.Mehrere sächsische Vereine, die staatliche Fördermittel erhalten, sollen ihre Pressearbeit und die Texte von Broschüren offenbar künftig mit der Landesregierung abstimmen.
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Zehn Tage nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kommen CDU und SPD heute erstmals zu Koalitionsverhandlungen zusammen.
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Erneut haben wir eine Zuschrift von einem „geschädigten Kunden“ bekommen.