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Alle Beiträge zum Thema “Abgeltungssteuer”

Lässt sich die Abgeltungssteuer optimieren?

Anleger, die einen guten Berater haben, werden auf die Möglichkeiten der Optimierung hingewiesen. Denn auch die Abgeltunssteuer kann optimiert werden!

Die Abgeltungssteuer gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 und löste einen kleinen Systemwechsel im Steuerrecht für Kapitalerträge aus. Vorher galt nämlich kein einheitlicher Steuersatz für alle Arten von Kapitaleinkünften, nun wird das Einkommen aus Arbeit mit dem persönlichen Steuersatz besteuert und das Einkommen aus Kapitaleinkünften mit einem Einheitssatz von 25 Prozent

Freistellungsauftrag erteilen kein Geld verschenken

Oftmals geht der Freistellungsauftrag unter – doch damit verschenkt der Anleger bares Geld. Denn liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, wird die Abgeltungssteuer abgeführt.

Richtig ins Geld gehen kann es für Anleger, wenn sie vergessen, ihrer Bank oder dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn in der Geldanlage gibt es steuerliche Freibeträge für Kapitaleinkünfte. Bis zur Obergrenze dieser Freibeträge muss keine Abgeltungssteuer bezahlt werden, die 25 Prozent

Keine anrechenbaren Verluste aus Aktienanleihen verschenken!

Jeder, der Geld anlegen möchte, sollte vorher auch auf die steuerlichen Folgen achten. Eine ausführliche Finanzberatung wäre daher von Vorteil.

Eine umfassende Finanzberatung berücksichtigt auch immer die steuerlichen Folgen bestimmter Anlageentscheidungen. Denn die Rendite nach Steuern ist entscheidend für die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit jeder Finanzanlage. In Deutschland werden schon seit einigen Jahren Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge direkt bei der Bank mit der pauschalen Abgeltungssteuer