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ALAG-Anleger beweisen Durchhaltevermögen

Oberlandesgericht (OLG) München bescheinigt Berufung der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG keine Aussicht auf Erfolg – von Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann

 

„Wunder gibt es immer wieder“ – sang schon Katja Ebstein und nun können vielleicht auch gepeinigte Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG in den Chor einstimmen. Nachdem bereits das OLG Bamberg eine Klage eines Anlegers im Berufungsverfahren für aussichtsreich hielt, das OLG Köln in einem Prozesskostenhilfebeschluss Bedenken an der Schlüssigkeit der Klage der ALAG gegen den Anleger geäußert, das Hanseatische OLG Hamburg in einem Kostenbeschluss den Prospekt der Gesellschaft als fehlerhaft bewertete, das Langereicht Neubrandenburg einen Hinweisbeschluss erließ, dass es die Klage der Gesellschaft unschlüssig sei und das Landgericht Coburg eine Klage der ALAG abwies, scheint nun auch das OLG München nicht mehr nur auf Seiten der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG zu stehen.