Aufwendungen eines Piloten für Fahrten zur Arbeitsstätte sind nach Dienstreisegrundsätzen abzugsfähig, also bezogen auf die gefahrenen Kilometer (nicht nur Entfernungs KM)
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Piloten und Flugbegleiter/in sind aktuell in 11.2012 durch Tarifstreitigkeiten belastet. Zusätzlich fallen jährlich viele Euros aus durch falsche oder unvollständige Steuererklärungen. Nach aktuellen Untersuchungen sind ca 40% aller Steuerbescheide falsch erstellt, oft zu Lasten der Betroffenen.
Für Airliner stellen sich zudem Zusatzfragen wie vollständige Abrechnung der Dienstpläne