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Fondax-Gruppe: Gründungsgesellschafter der FCS Capital Select GmbH & Co. KG müssen zahlen

Landgericht München I hält Werbeflyer für fehlerhaft – Mit Urteil vom 20.12.2012 hat das LG München I erneut die zentralen Gesellschaften der „Fondax-Gruppe“ zur Schadenersatzzahlung gegenüber einem Kapitalanleger verpflichtet. Die FBT Fondax Beteiligungs Treuhand GmbH und die Aktona Vermögensverwaltungs GmbH (ehemals Fondax Vermögensverwaltungs GmbH) müssen wegen einer fehlerhaften Darstellung der Risiken des Fonds FCS Capital Select GmbH & Co. KG einem betroffenen Anleger seine Einlagen als Schadenersatz zurückzahlen.