Das Netzwerk-Durchsetzungs-Gesetz wurde als ein wirksames Beschwerdemanagement eingeführt, die Anbieter solche Inhalte sollten auf Antrag der Betroffenen löschen. Erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts, hat den Gesetzgeber zur Einführung bußgeldbewehrter Compliance-Regeln veranlasst. Was ergibt sich aus dem Evaluierungsbericht zu NetzDG.
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Den Angsthasen an den Kragen
Risiken frühzeitig erkennen, steuern und aktiv begrenzen