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Oliver Schulz nimmt Klagen zurück

St. Gallen, 10. September 2013. Es ist schon obskur, mit was sich Gerichte in Deutschland herumschlagen müssen. Auf der anderen Seite ist es auch ein Zeichen, dass wir Demokratie leben. Vielleicht ist dies ein Grund, dass man so manche Situation erträgt. So heißt es unwidersprochen auf den Internetseiten von www.infratrust.de (der Nachfolgegesellschaft der BAC-Infratrustfonds): „Im Zusammenhang mit dem gegen ihn verhängten Urteil wegen persönlicher Treuepflichtverletzungen hat Oliver Schulz erneut unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Der ehemalige Geschäftsführer der InfraTrust-Fonds war vor dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O 67/11) wegen der treu- und pflichtwidrigen Auswechslung der Komplementärgesellschaften zahlreicher InfraTrust-Fonds zu Schadensersatz verurteilt worden. Oliver Schulz hatte im Dezember 2010 versucht, die InfraTrust Fonds IT 2, 5, 6, 8 sowie ITP 7 und 9 durch den heimlichen Austausch der Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat kontrollierten Gesellschaft namens CSK Management GmbH zu übernehmen.“