Vermieter dürfen die Abrechnungsfrist nicht verpassen. Es wir eng.
Alle Beiträge zum Thema “Mieter”
Bevölkerungswachstum erhöht Wohnungsmangel - Bau-Defizite vor allem in Metropolen und direktem Umland - Private Investoren sind gefragt - Betriebliche Wohnungspolitik zur Standortsicherung
Wir haben als Initiative in Dortmund angefangen. Und auch vieles bewegen können, für sehr viele Mieter*innen aus Dortmund. Daraus entstand auch die Idee, einen Verein zu gründen.
Aufgeheizte Debatte +++ Gefährlicher Systemwandel in der freien Marktwirtschaft +++ Populismus in der Wohnungspolitik verschreckt Investoren +++ Steuermittel alleine reichen für Wohnungsmarkt nicht
Die Belastungen durch Betriebskosten und Nebenkosten haben in den letzten Jahren Größenordnungen erreicht, dass von den Nebenkosten als der "zweiten Miete" gesprochen wird.
Nicht jede Mietminderung oder Mietkürzung muss vom Vermieter hingenommen werden. Vorausgesetzt, dass man weiß, was hinter diesem Thema "Mietminderung" steckt und sich gut vorbereitet hat.
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler informiert über das aktuelle Urteil des BGH vom 10.10.2012, VIII ZR 107/12, in dem die Anforderungen an eine fristgemäße Kündigung einer Wohnung präzisiert wurden.
Es ist bekannt, dass insbesondere ein Zahlungsrückstand den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses bezüglich einer Wohnung berechtigt. Für eine fristlose Kündigung ordnet § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB genau an, wann eine Kündigung bei Verzug möglich ist: Dies ist zunächst der Fall, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht