Beides bekommen Sie beim Unternehmen PflegeSG aus Leipzig. Unsere Diensteleistung führen wir in Sachsen, sachsen – Anhalt und Thüringen aus. Wir beraten Sie wie man…
Alle Beiträge zum Thema “Pflegestufe1”
Heike P. leidet an schwerster Diabetes, mit schlimmen Folgen: Beide Beine mussten amputiert werden, die Nieren funktionieren nicht mehr, auf einem Auge ist sie blind.…
Die Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie soll es dem Pflegebedürftigen ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Demnach ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.
Es beginnt alles immer mit dem Wort Pflege. Pflegen heißt Hilfe geben, an Jemanden der nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Dinge des Lebens alleine zu bewerkstelligen. All diese Begriffe haben aber auch eine eigene Bedeutung.
Das bieten Ihnen Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von PflegeSG.
Das bieten wir Ihnen,Marlies Jänisch und Sylvia Grünert. Um eine Pflegestufe, und damit eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es einer Begutachtung…
Viele Fehler kann man dann machen, wenn man sich mit der Antragstellung zum Thema „Genehmigung einer Pflegestufe-Pflegestufenberatung“ ausfüllt, und sich anschließend mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen trifft, ohne eine eigene Vertrauensperson dabei zu haben.
Ein Begriff den man vor 5 Jahren kaum kannte. Ein Begriff, dessen Bedeutung heute immer größer wird für unsere Gesellschaft.
Sie suchen Unterstützung bei der Erlangung einer Pflegestufe? dann setzen Sie sich mit uns in verbindung kostenfrei unter 0800 795 84 24.
Zunächst einmal allen Freunden und Bekannten ein Frohes Neues Jahr 2013. Auch in 2013 stehen wir Ihnen als eine der führenden Pflegegutachtenersteller in Sachsen, Thüringen und Sachsen- Anhalt gerne zur Verfügung. das private Pflegegutachten wird immer wichtiger, um eigene berechtigte Ansprüche, gegenüber der Pflegeversicherung durchzusetzen.