Weiterbezug der Rente nach dem Tod des Berechtigten ist kein strafrechtlicher Betrug! – Sozialbetrug ist ein gesellschaftliches Problem – von Prof. Dr. Erik Kraatz Im…
Alle Beiträge zum Thema “Recht”
Nach Stern-Reportage herrscht deutschlandweit Verunsicherung – Was können Betroffene tun? Welche Hilfe haben die geschädigten Postbankkunden zu erwarten? – von Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, Dr. Schulte…
Gute Aussichten für betroffene ALAG-Anleger: Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erstreiten weiteren Erfolg für geschädigten ALAG-Anleger vor dem Landgericht Berlin Die Rechtsprechung zugunsten der geschädigten…
Targobank muss Verbrauchern Bearbeitungsgebühren bei Darlehen zurückerstatten – Urteil zur Unterlassung der Erhebung von Bearbeitungsgebühren Die allgemeine Vorgehensweise von Banken bei der Kreditvergabe wurde bezüglich…
Bankkunden können Geld zurück fordern! – Bearbeitungsgebühr für Leistungen im Eigeninteresse der Banken – rechtliche und gesetzliche Fragestellung – von Prof. Dr. Erik Kraatz …
Bankkunden können Geld zurück fordern! – Bearbeitungsgebühr für Leistungen im Eigeninteresse der Banken – rechtliche und gesetzliche Fragestellung – von Prof. Dr. Erik Kraatz …
Die Beratung in eine konservative Anlagestrategie beinhaltet keine Investition in Aktienfonds und Inhabergenussscheine – gute Beratung zum Anlegerschutz Besteht konkreter Bedarf für Anlegerschutz bei…
Oberlandesgericht (OLG) München bescheinigt Berufung der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG keine Aussicht auf Erfolg – von Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann
„Wunder gibt es immer wieder“ – sang schon Katja Ebstein und nun können vielleicht auch gepeinigte Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG in den Chor einstimmen. Nachdem bereits das OLG Bamberg eine Klage eines Anlegers im Berufungsverfahren für aussichtsreich hielt, das OLG Köln in einem Prozesskostenhilfebeschluss Bedenken an der Schlüssigkeit der Klage der ALAG gegen den Anleger geäußert, das Hanseatische OLG Hamburg in einem Kostenbeschluss den Prospekt der Gesellschaft als fehlerhaft bewertete, das Langereicht Neubrandenburg einen Hinweisbeschluss erließ, dass es die Klage der Gesellschaft unschlüssig sei und das Landgericht Coburg eine Klage der ALAG abwies, scheint nun auch das OLG München nicht mehr nur auf Seiten der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG zu stehen.