Wir treten als Pflegesachverständige in Ihr Leben, wenn Sie oder ein Angehöriger von Ihnen pflegebedürftig wird. Generell ist es richtig, sich professionelle Hilfe wie ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Meistens jedoch ist es den Beteiligten lieber, Zuhause zu pflegen und gepflegt zu werden. Oftmals möchte der zu Pflegende auch nicht von Fremden betreut werden. Hier können wir Ihnen umfassende Ratschläge zur häuslichen Pflege geben und Sie gern anweisen und ein Stück begleiten, bis Sie sich absolut sicher fühlen.
Alle Beiträge zum Thema “Sylvia Grünert”
Ist dabei ein Teil was Sie benötigen, wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten wollen. Erstellt wird das Pflegegutachetn eigentlich immer vom medizinischen Dienst der…
Heike P. leidet an schwerster Diabetes, mit schlimmen Folgen: Beide Beine mussten amputiert werden, die Nieren funktionieren nicht mehr, auf einem Auge ist sie blind.…
Oft erhalten Antragsteller einen ablehnenden Bescheid des MDK, wenn sie eine Pflegestufe beantragt haben. was tun, um doch noch die benatragte Pflegestufe zu erhalten? Nun,…
Erfahrung die Sie beauftragen können.Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG erklären und helfen Ihnen bei der Beantragung einer Pflegestufe.Viel muss man dabei beachten,…
Das bekommen Sie bei Sylvia Grünert von der PflegeSG, und natürlich vom medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Es beginnt alles immer mit dem Wort Pflege. Pflegen heißt Hilfe geben, an Jemanden der nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Dinge des Lebens alleine zu bewerkstelligen. All diese Begriffe haben aber auch eine eigene Bedeutung.
Expertenstandards konkretisieren den allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse zu einem bestimmten Thema, zum Beispiel zur Vermeidung des Wundliegens (Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“).
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen.
Die Pflege ist ein immer aktueller werdendes Thema in unserer Gesellschaft. Grundsätzlich git dasPflegebedürftige selber darüber entscheiden sollten, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Pflegebedürftige haben deshalb die Möglichkeit, Sachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.