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Verbraucherschutz als Aufsichtsziel

Damit Verbraucherinteressen im Finanzmarkt künftig mehr Gewicht haben, fordert der vzbv, Verbraucherschutz in der Finanzaufsicht als gleichberechtigtes Aufsichtsziel zu verankern. Bei besonders gravierenden Missständen müssen Verbraucherorganisationen außerdem die Finanzaufsicht zum Handeln bewegen können. Großbritannien hat mit diesem Instrument des Beschwerderechts gute Erfahrungen gemacht.

Auch europarechtlich ist eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht geboten. EU-Parlament und Kommission hatten sich im Herbst auf Vorschläge zum Europäischen System für die Finanzaufsicht (ESFS) verständigt. Diese sehen den Schutz der Verbraucher ausdrücklich vor. Geplant ist außerdem, europäische und nationale Kontrollbehörden stärker zu vernetzen. Um europaweit ein abgestimmtes aufsichtsrechtliches Handeln zu gewährleisten, ist es erforderlich, auch in Deutschland den Verbraucherschutz in der Finanzaufsicht zu verankern.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband