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Video Aktuell: Gutes Urteil

Bundesweit schrieb die Firma Video Aktuell Betriebs GmbH in jüngster Zeit ihre „treuen Kunden“ in ganz Deutschland an und versprach ein „kostenloses Vorzugsabo“. Tatsächlich versuchte das Unternehmen so, Verbrauchern ein teures Jahresabo einer beliebigen und nicht bestellten Zeitschrift unterzuschieben.

Viele Verbraucher aus ganz Deutschland erhielten in jüngster Zeit Schreiben einer „Video Aktuell Betriebs GmbH“, in dem ihnen ein „Dankeschön“ in Form eines dreimonatigen, kostenlosen „Vorzugsabonnements“ einer Zeitschrift angekündigt wurde. „Lehnen Sie sich entspannt zurück, Sie brauchen nichts zu unternehmen“, so die irreführende Aussage des Unternehmens: Denn das Abonnement sollte, ohne vorheriges Einverständnis des Verbrauchers, nach Ablauf der drei Monate automatisch in ein kosten-pflichtiges Jahresabo übergehen!

„Mit dieser ungeheuer dreisten Masche wird dem Verbraucher ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabo untergeschoben, ohne dass dieser jemals etwas bestellt oder angefragt hat. Ein solches Verhalten ist nicht hinnehmbar!“, kritisiert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Zusenden von unbestellten Waren, und um nichts anderes handelt es sich in diesem Fall, ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und schlichtweg verboten.
Nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterzeichnete das Unternehmen dann auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung: „Verbraucher dürften von diesem Unternehmen zunächst also verschont bleiben. Sollten Sie dennoch von diesem oder einem anderen Anbieter ungewollt solche oder andere Verträge zugesandt bekommen, können Sie dies bei der Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland melden“, so Richter weiter.

Quelle:VBZ BW