Das italienische Verfassungsgericht in Rom hat am Donnerstag ein umstrittenes Immunitätsgesetz teilweise abgelehnt, das Italiens Regierungschef Silvio Berlusconi und seinen Ministern Schutz vor Strafverfolgung gibt.
Mit der bisherigen Regelung konnten Verfahren gegen Regierungsmitglieder für 18 Monate ausgesetzt werden, wenn die Betroffenen wegen ihrer Amtspflichten nicht an einem Prozess teilnehmen können. Die Verfassungsrichter meinten, nicht der Premierminister, sondern die Richter sollten bewerten, wann ein „legitimes Hindernis“ für den Ministerpräsident besteht, das ihn davon abhält, an den Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Die Regierungskoalition ist jetzt gezwungen, das umstrittene Immunitätsgesetz neu zu formulieren. Wetten, dem fällt wieder etwas ein!
Vom Berlustconi zum Berbeleidigtconi
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