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Was sich für Bankkunden 2011 ändert

Zum Jahreswechsel müssen sich die Verbraucher auf einige Änderungen einstellen. Das gilt auch für Bankkunden.
So dürfen Sparer ihre Freistellungsaufträge ab dem 1. Januar 2011 nur noch unter Angabe ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder ändern. Damit soll dem Fiskus die Kontrolle erleichtert werden, dass Anleger mit mehreren Bankverbindungen nicht den zulässigen Höchstbetrag von 801 Euro pro Person überschreiten. Für Ehegatten gelten entsprechend 1.602 Euro. Bereits bestehende Freistellungsaufträge bleiben aber zunächst weiterhin gültig.

Verdoppelt wird zum 1. Januar 2011 der gesetzliche Einlagenschutz für Kundenguthaben bei Kreditinstituten in Deutschland. Bisher sind nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz Kundeneinlagen bis zu 50.000 Euro pro Person grundsätzlich voll geschützt. Künftig werden es 100.000 Euro sein. Fast alle Kreditinstitute sichern freilich über diesen gesetzlichen Mindestrahmen hinaus ab, indem sie sich freiwilligen Sicherungseinrichtungen anschließen.

Mit dem 1. Januar 2011 müssen alle 93 Millionen girocards (ehemals ec-Karten) mit einem Chip ausgestattet sein. Europaweit gilt dann ein einheitliches technisches System, welches die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt. Der Chip ermöglicht eine Kartenechtheitsprüfung an Geldautomaten und Terminals europaweit. Missbrauch wird deutlich erschwert, da die Daten auf dem Chip fälschungs- und kopiersicher gespeichert sind. Beim Bezahlen an den Kassen des Handels in Verbindung mit der Geheimzahl (PIN) ändert sich für den Karteninhaber grundsätzlich nichts, allerdings wird künftig nicht mehr der auf der Karte befindliche Magnetstreifen verwendet, sondern Zugriff auf den Chip genommen. Der Magnetstreifen bleibt lediglich auf der Karte, damit der Verbraucher in Übersee (z.B. in den USA) Geld abheben oder bargeldlos bezahlen kann.

Mit dem Chip erhalten die meisten Kunden außerdem die GeldKarte-Anwendung, eine vorbezahlte elektronische Börse, die zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr für den Kauf von Fahrkarten benutzt werden kann, in zahlreichen Parkhäusern oder auch Tabak- und Briefmarkenautomaten. In vielen Citi-Card-Projekten und Kantinen, wie auch in Stadien (zum Beispiel Bayer 04 Leverkusen) kommt die GeldKarte ebenfalls zum Einsatz. Sie kann an fast allen Geldautomaten und bei vielen Instituten auch im Internet aufgeladen werden.

Ab dem 15. Januar erfahren Bankkunden direkt am Geldautomaten, wie viel sie ihre Abhebung kostet. Dabei wird die Höhe des jeweiligen Entgelts auf dem Bildschirm oder einem Aufkleber angezeigt. Der Kunde kann nach Kenntnisnahme mit der Transaktion fortfahren oder den Vorgang kostenlos abbrechen. Innerhalb eines Zusammenschlusses von Banken (wie z.B. der Cash Group und dem Cashpool) oder am Automaten der kartenausgebenden Bank kann meist kostenfrei abgehoben werden. Die privaten Banken in Deutschland haben sich darauf verständigt, den Preis für alle Kunden von anderen Banken, Sparkassen oder Volks-und Raiffeisenbanken auf kundenfreundliche maximale 1,95 Euro zu begrenzen. Bislang liegen die Preise für Fremdabhebungen im Durchschnitt bei knapp sechs Euro.

Quelle: Bundesverband Deutscher Banken