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Wenn Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Geschäftsführer einer Makler-GmbH für Datschenanlagen sind.

Auch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hält den Verdacht und die Gefahr von Interessengegensätzen im Berlin-Pankower Kleingartenwesen für begründet.

BildIn Ergänzung früherer Pressemitteilungen und unserer Leitartikel, vgl. www.pankower-gartenzwerge.de , teilen wir (die „Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht“) mit, daß uns nunmehr auch eine Einschätzung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft vorliegt.

Die Kritk an Friedhelm Schipper (stellvtr. Vorsitzender des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V. und Vorsitzender des KGV Am Koppelgraben) und Viola Kleinau (Vorsitzende des Bezirksverbandes Pankow und Präsidiumsmitglied im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. – dort zuständig für Finanzen) nimmt weiter zu.

Kein einziger unserer zahlreichen Gesprächspartner der letzten Wochen (darunter Politiker, Juristen, auch zwei Politologen, ehrenamtlich engagierte Bürger und Leser unterschiedlicher politischer Provenienz) hat nicht die Gefahr bestehender Interessengegensätze zum Ausdruck gebracht. Insofern passt der Inhalt des Schreibens der Berliner Generalstaatsanwaltschaft vom 19.August 2019 exakt in das Gesamtbild und enthält eine klare Aussage, die indessen ohnehin als selbstverständlich angesehen werden kann. Diese Aussage lautet unzweideutig, daß es den Verdacht und die Gefahr von Interessengegensätzen begründet, wenn die beiden Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Geschäftsführer der VFR Stadtgrün Erhaltung, einer Makler GmbH, sind. Die gleiche Aussage, als wir diese öffentlich äußerten, brachte uns von derjenigen Seite, die sich kritisiert fühlte, den Vorwurf der Lüge und der Diffamierung ein.

Die Mißachtung von Interessengegensätzen ist natürlich keine Straftat, und auch keine Korruptionsstraftat, um das klarzustellen. Eine Straftat würde bspw. vorliegen, wenn die Raummiete, die die o.g. GmbH an den Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow (beide haben die gleiche Geschäftsadresse) zahlt bzw. zahlen muß, nicht den marktüblichen Standards entspricht bzw. deutlich darunter liegt. Eine somit eingetretene Schädigung der Interessen des Bezirksverbandes würde den Verdacht des Straftatbestands der Untreue (Veruntreuung), § 266 StGB, rechtfertigen. Daß ein solcher Verdacht vorliegend gerechtfertigt ist, wollen wir hier -vor der Öffentlichkeit- weder behaupten noch suggerieren. Nach dem Statement (der sogenannten „Klarstellung“) der Frau Kleinau vom 11.August 2019 gehen wir davon aus, daß in Sachen Raummiete alles seine Ordnung hat. Da Frau Kleinau es aber in ihrem Statement leider versäumt hat die konkrete Höhe der Raummiete zu benennen und da andererseits ein entsprechendes Anfrageschreiben von uns unbeantwortet geblieben ist, halten wir Nachforschungen in dieser Frage für gerechtfertigt. Mit diesen Nachforschungen haben wir einen Anwalt beauftragt. Aber dieser Aspekt ist nur ein Nebengleis.

In der ganzen Angelegenheit geht es -uns jedenfalls- im Kern nicht um Fragen des Strafrechts, sondern -losgelöst davon- um die Thematik der Interessengegensätze und die damit zusammenhängende, unserer Meinung nach untragbare politische, verbandspolitische und vereinspolitische Brisanz, die das Geschäftsgebaren von Frau Kleinau und Herr Schipper mit sich bringt.

Die Interessengegensätze haben wir mehrfach detailliert erläutert: Siehe
https://www.pankower-gartenzwerge.de/interessengegensätze/

Und hier nocheinmal der Handelsregister-Text:
https://www.pankower-gartenzwerge.de/fokus-pankow/handelsregister/

Das Statement (die sogenannte „Klarstellung“) von Frau Kleinau vom 11.August 2019 haben wir ausführlich analysiert (siehe -unten- unseren Artikel vom 15.August 2019) und erläutert, warum es uns an Augenwischerei und Nebelkerzentaktik erinnert, an eine ängstliche Flucht nach vorn. Frau Kleinau stellt unserer Meinung nach hohe Anforderungen an die Gut- und Leichtgläubigkeit ihrer Zuhörer/Leser, wenn sie im Zusammenhang mit der GmbH eilfertig und gewissermaßen ex cathedra die gänzliche Abwesenheit jedweder kommerzieller Interessen und Gedanken versichert und gelobt (in ihrem Statement und auf einer eigens einberufenen Sonder-Delegiertenversammlung des gesamten Pankower Kleingartenbereichs – bei der indessen Vertreter anderer Meinungen nicht eingeladen waren, nicht zu Worte kamen).

Bei der Gründung der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH (Geschäftssitz lt. Handelsregistereintrag: Quickborner Str. 12 in Berlin, wo auch der Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde e.V. seinen Sitz hat) haben die Gesellschafter 25.200,- Euro in die GmbH eingebracht (und in dieser Höhe also mit persönlichem Haftungsrisiko). Das alles hat unserer Meinung nach eher wenig mit unkommerziellen Zielsetzungen und himmlischen Idealen zu tun, eher mit „Erdenresten“. Den Himmel überlassen wir besser den Engeln und den Spatzen, wie Heinrich Heine glaubhaft empfohlen hat. Das Ganze, vorliegend, erinnert mehr an Nietzsche: „Menschliches – Allzumenschliches“.

Eine GmbH ohne kommerziellen Hintergrund gibt es aber unternehmensrechtlich nicht. Das ist allgemein unstrittig. Tun sich Personen zusammen, um einen Zweck zu verfolgen, der frei ist von kommerziellen Hintergründen, dann gibt es dafür durchaus verschiedene juristische Gestaltungsformen. Hier die richtige Wahl zu treffen, gebieten schon steuerrechtliche Regelungen (bis hin ggf. zu einer kompletten Steuerfreistellung). Die Gründung einer GmbH jedoch, wäre zum Zwecke der Vermeidung jedweden kommerziellen Hintergrundes und Bezuges eine wirkliche Absurdität. Eine neuartige Form von GmbH (nicht zu verwechseln mit gGmbH -gemeinnütziger GmbH-), explizit gegründet zur Vermeidung kommerzieller Bezüge und Hintergründe, kann mit Fug und Recht als W e l t n e u h e i t betrachtet werden. Voller Ehrfurcht ziehen wir den Hut und senken unser Haupt. Steuerrechtsexperten dürfen sich dem Erstaunen hingeben.

Unsere Kritik wird rundherum und aggressiv zurückgewiesen. Luthers Tintenfass droht durch die Luft zu fliegen. Alles sei nur Diffamierung. Wir warten indessen immernoch vergeblich auf die Einreichung einer gegen uns gerichteten Verleumdungsklage, zu der wir ausdrücklich aufgefordert haben, um die wir bitten. Stattdessen ist immer wieder nur zu hören, daß jeder, der unsere Kritik teilt, dem Kleingartenwesen großen Schaden zufügt. So erzeugt man eine Schweigespirale. Liebe Frau Kleinau, lieber Herr Schipper, dieser Schaden, deren Abwehr Sie beschwören, wurde (von I h n e n) bereits angerichtet, als S i e im Jahre 2016 Ihre Makler-GmbH gegründet und dabei die Frage der Interessengegensätze mißachtet und eine Grenze überschritten haben. Dies und nichts anderes ist die Wahrheit.

Wir halten die Kritik an der Mißachtung der Interessengegensätze und an dem Geschäftsgebaren von Frau Kleinau und Herrn Schipper für erforderlich – und die Gründe dafür liegen offen vor uns:

Die Angriffe -berlinweit- auf das Kleingartenwesen und den Bestand von Kleingartenanlagen nehmen zu:

Pankow gehört, zusammen mit Tempelhof-Schöneberg, zu den beiden Berliner Bezirken, in denen in den letzten Jahren die Granaten am intensivsten eingeschlagen sind. Zu Recht mißtrauen auch Viele der vermeintlichen Sicherheit, die der Berliner Kleingartenentwicklungsplan verspricht. Bedrohungen zeigen sich durch Bestrebungen der Umwandlung in Siedlungsland, aber auch durch Bestrebungen der Umwandlung von Kleingartenanlagen in Erholungsanlagen, die für die Grundstückseigentümer höhere Gewinne abwerfen, und ebenso -generell- durch Verkäufe von Grundstücksflächen (auf denen sich Kleingartenanlagen befinden) an bekannte Grundstücks-Investoren. Vom letztgenannten Punkt war bspw. die Kleingartenanlage Am Koppelgraben im Jahre 2017 betroffen.

Allen Entwicklungen, die das Kleingartenwesen bedrohen könnten, muß entschlossen begegnet werden ! Bei diesen notwendigen Bemühungen ist eine Verstrickung von Kleingartenfunktionären in Interessengegensätze nicht hilfreich, sondern unserer Meinung nach verheerend. Bei einer Verstrickung in Interessengegensätze verlieren Kleingartenfunktionäre dringend benötigte Glaubwürdigkeit im Bereich der Politik. Die Frustrationen vieler Pankower Kleingärtner sind nachvollziehbar.

Es müssen jetzt Konsequenzen gezogen werden – und zwar umfassend und gründlich. Eine bloße Liquidierung der o.g. GmbH dürfte inzwischen kaum mehr hinreichen.

Soll das von uns kritisierte Geschäftsgebaren wirklich in ganz Deutschland (als „Pankower Modell“) schule machen dürfen ? Wollen wir das ? Und welche Konsequenzen hätte es für das Kleingartenwesen ?

Kann das Unterlassen von Kritik, kann Schweigen und Verschweigen wirklich die Lösung sein (dauerhaft und tragfähig) ?

Der an uns gerichtete anonyme Drohbrief, der am 21.August 2019 bei uns einging, verfasst von wem auch immer -Fingerabdrücke wurden gesichert-, zeugt von der Spannungsgeladenheit im Pankower Kleingartenwesen.

Diese ganze Rattenkönig-Verknotung wird es für längere Zeit kaum zulassen zur Tagesordnung zurückzukehren, wenn jetzt nicht Konsequenzen gezogen werden.

www.pankower-gartenzwerge.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 0162-4347095
web ..: https://www.pankower-gartenzwerge.de/
email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.

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Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
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