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Wohn-Riester

Seit 2008 steht den Förderberechtigten in der staatlich unterstützten Altersvorsorge eine neue Möglichkeit offen. Gefördert wird nicht mehr nur die Ansparung einer zusätzlichen privaten Rente.

Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse gibt es auch für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie. Bislang wird dieser neue Förderweg allerdings nur von wenigen genutzt. Die meisten halten ihn für zu beschwerlich und für einen Gang ins Ungewisse. Tatsächlich kann er jedoch zu erheblichen Ersparnissen bei der Finanzierung der eigenen vier Wände führen.

Beim Wohn-Riester – so die inzwischen eingeführte Bezeichnung – werden nicht die Sparleistungen für die Altersvorsorge gefördert. Der Anspruch auf Zulagen und mögliche Steuerersparnisse wird vielmehr durch die Tilgung von Krediten erworben, die der Finanzierung der eigenen Immobilie dienen. Förderfähig sind allerdings nur Eigenheime, die nach 2007 erworben wurden. Die Förderung ist dabei analog zu herkömmlichen Riester-Sparverträgen gestaltet: Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Tilgungen in Höhe von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens geleistet werden. Die Zulagen werden dabei angerechnet. Bis zu einem maximalen Betrag von 2.100 Euro können die Tilgungsleistungen und die Zulagen zudem als steuerlich abzugsfähiger Betrag angesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob – über die Zulagen hinaus – noch eine Steuererstattung erfolgt.

Der Wohn-Riester ist – wie andere Riester-Verträge – ab Rentenbeginn nachträglich zu versteuern. Das kann einmalig geschehen, wobei ein Rabatt von 30 Prozent eingeräumt wird. Oder der zu versteuernde Betrag wird gleichmäßig auf die Zeit bis zum 85. Lebensjahr verteilt. Da beim Wohn-Riester die Schuldentilgung und nicht die Ansparung von Geldvermögen gefördert wird, erhalten die Geförderten später jedoch keine zusätzliche Rente. Trotzdem werden Steuern fällig. Genau das macht den Wohn-Riester bislang für die meisten Förderberechtigten höchst suspekt: Erstens ist die Konstruktion der nachträglichen Besteuerung nicht gerade einfach zu verstehen. Und zweitens drohen zusätzliche Steuerlasten im Alter, ohne dass zusätzliches Einkommen fließt. Das schreckt ab.

Der Wohn-Riester muss jedoch nicht zu einer Verringerung des verfügbaren Einkommens im Alter führen. Im Gegenteil: Richtig genutzt führt der Wohn-Riester dazu, dass später mehr Geldvermögen übrig bleibt als bei einer ungeförderten Eigenheimfinanzierung. Mehr noch: Dass voraussichtlich nach Steuern ein Überschuss verbleibt, ist der Lackmus-Test dafür, ob der Wohn-Riester im konkreten Fall tatsächlich empfehlenswert ist.

Dies abzuschätzen, ist jedoch nicht einfach – zu Mal auch die Anbieter von Wohn-Riester-Darlehen dazu kaum Hilfestellung geben. Die Verbraucherzentrale Bremen hat deshalb ein Rechenprogramm entwickelt, um in jedem Einzelfall den möglichen Vorteil zu prüfen. Dazu ein Beispiel: Ein Ehepaar, 30 und 40 Jahre alt, mit zwei Kindern im Alter von zwei und fünf Jahren, nimmt einen Kredit von 150.000 Euro auf, um ein Eigenheim zu erwerben. Sie möchten eine langfristige Zinsbindung vereinbaren und es stehen zwei Alternativen zur Auswahl: zum einen ein ungefördertes Darlehen mit einem Sollzins von 4,62 Prozent, effektiv 4,72 Prozent, festgeschrieben für 15 Jahre; und zum anderen zwei geförderte Darlehen in gleicher Gesamthöhe und mit den gleichen Zinssätzen von 4,62 bzw. 4,72 Prozent für 15 Jahre. Auch die monatliche Ratenbelastung ist mit jeweils 890 Euro identisch. Für die Anschlussfinanzierung nach 15 Jahren wird angenommen, dass in beiden Varianten der Sollzins auf sechs Prozent steigt und eine neue monatliche Ratenbelastung von 1.000 Euro gewählt wird.

Im Falle des geförderten Darlehens erhält das Ehepaar pro Jahr zwei Grundzulagen von jeweils 154 Euro sowie eine Kinderzulage von 185 Euro und eine Kinderzulage von 300 Euro – und zwar voraussichtlich bis zum 24. Lebensjahr des jeweiligen Kindes. Bei Ausnutzung der maximalen jährlichen Tilgungsleistung fällt zudem noch eine steuerliche Erstattung von jährlich 523 Euro an. Sowohl die Zulagen, als auch die Steuererstattung fließen als Sondertilgungen in den Abtrag der geförderten Darlehen.

Die Sondertilgungen führen dazu, dass die beiden geförderten Darlehen deutlich schneller getilgt werden als das ungeförderte Darlehen. Konkret sind es gut dreieinhalb Jahre, um die das Ehepaar mit dem vollständigen Abtrag der Schulden schneller fertig ist. Im Vergleich zu dem ungeförderten Darlehen werden dadurch rund 42.500 Euro an Ratenzahlungen gespart.

Parallel zu dem Abtrag der geförderten Darlehen führt die Bank jedoch ein so genanntes Wohnförderkonto. Dort werden die geförderten Tilgungsleistungen und die empfangenen Zulagen aufgelistet und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Zum Rentenbeginn ergibt sich daraus dann der Betrag, der nachgelagert zu versteuern ist. Die Beträge, die sich dort aufsummieren, können einen ordentlichen Schrecken auslösen. Im vorliegenden Beispiel sind das zum Rentenbeginn des 1970 geborenen Mannes knapp 54.000 Euro und bei der 1980 geboren Frau sogar fast 66.000 Euro. Das ist weitaus mehr, als das Ehepaar an staatlicher Förderung bekommen hat. Auf den ersten Blick scheint die ganze Sache als gänzlich unwirtschaftlich zu sein. Das ist sie aber nicht.

Das Ehepaar hat ja durch die schnellere Tilgung zusammen rund 42.500 Euro gespart. Wenn dieses Geld nicht ausgegeben, sondern angelegt wird, dann würden sich bei einem Guthabenzins von drei Prozent zum Rentenbeginn der Eheleute ein Vermögen von rund 24.500 Euro (Mann) und 34.000 Euro (Frau) ergeben. Mit diesen Beträgen sieht die Rechnung dann so aus: Wenn die Eheleute ihre Steuerschuld zum Rentenbeginn auf einen Schlag begleichen, bekommen sie einen Rabatt von 30 Prozent auf den zu versteuernden Betrag. Statt rund 120.000 Euro müssten sie nur 84.000 Euro versteuern. Angenommen, der persönliche Steuersatz läge bei 35 Prozent: dann wären etwas über 29.000 Euro an Steuern zu zahlen. Das ist viel – aber dem ständen fast 59.000 Euro gegenüber, die aus den ersparten Kreditraten plus Guthabenzins angewachsen wären. Unter dem Strich verbliebe somit ein Plus von fast 29.000 Euro!

Angesichts der Unwägbarkeiten bei Guthabenzinsen und Steuersätzen ist das zwar nur eine grobe Schätzung. Zudem muss man beachten, dass 29.000 Euro in 30, 40 Jahren nicht das Gleiche sind wie heute. Trotzdem wäre die Empfehlung in diesem Fall eindeutig: Es macht Sinn, den Wohn-Riester zu nutzen, da er mit großer Wahrscheinlichkeit unter dem Strich zu einem erklecklichen Vermögensvorteil führen wird.

Quelle:VBZ Bremen