Das Landgericht Itzehoe hat dem Windkraftkonzern Prokon verboten, mit irreführenden Aussagen für den Kauf von Genussrechten zu werben.
Beiträge veröffentlicht in “Anlegerschutz”
Das Thema Anlegerschutz wollen wir hier zukünftig mit Anwälten und Fondsanalysten, wie Philip Nerb, diskutieren.Ihnen dadurch wichtige Tipps geben, wie Sie ein „böses Erwachen“ vermeiden können.
Das Landgericht Itzehoe hat dem Windkraftkonzern Prokon verboten, mit irreführenden Aussagen für den Kauf von Genussrechten zu werben.
Diesen Eindruck bekommt man, wenn man die aktuelle Seite von „Test“ liest. Mal ehrlich verwundern tut einen das doch nicht wirklich, oder?
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Hier will eine Heuschrecke „Kasse machen“ mehr nicht.Das will er nun auch beim2.ten Versach mit dem Verkauf von Aktien. Vor diesem Investment können wir sie subjektiv nur warnen, denn ob der Wohnungsbestand an dem sie sich beteiligen, wirklich irgendwann eine vernünftige Rendite abwerfen wird, daß kann keiner Vorraussagen.
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Was gibt es Neues zu diesem Thema? Nicht viel, außer das es immer mehr negative Suchergebnisse zu dem Thema im Internet gibt.Nachfolgendes Suchergebnis haben wir auf Hinweis eines Users gefunden:
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Immer mehr Menschen fallen leider auf sogenannte Anlegeranwälte und „Pseudoportale“ herein, die nur eines im Sinn haben.Sie suchen für einene Anwaltskanzlei neue Mandanten.
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